Vermessung von Grund & Boden
- Teilung
- Grenzherstellung
- Komissionierung
- Schlichtung
- Bebauung
Die Pläne, die wir herstellen, sind öffentliche Urkunden. Sie sind erforderlich, um etwa Grenzen rechtswirksam zu machen und Grundteilungen
ins Grundbuch eintragen zu können. Neben der eigentlichen Vermessungstätigkeit -
wie dem Vermessen von Grundstücken und bebauungsrelevanten
Details - ist die wesentliche Aufgabe des Zivilgeometers der Schutz des Eigentums des Bürgers am nicht vermehrbaren Grund und Boden.
Dies enthält die Beratung über Rechte und Pflichten die mit dem Grundstück verbunden sind um mögliche Auflagen des Gesetzgebers rechtzeitig zu erkennen,
die Grenzverhandlung mit den Anrainern und die Erstellung von Vermessungsurkunden.
Wir besitzen eine 35 jährige Erfahrung im Umgang mit Grundstücken und Grenzen und können auf über 10.000 büroeigene Originalakte seit 1946 zurückgreifen.
