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Vermessung Geometer Ziviltechniker Kerschbaumer
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Aussendienst

Cumulus

  • 10. Januar 2019
  • by georg
Landeanflug auf Graz

ich bin schon

hier als bild
Aussendienst

jetzt geht es ab

  • 10. Januar 201910. Januar 2019
  • by georg
Aussendienst

Tiefschnee in der Steiermark

  • 10. Januar 2019
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viel zu viel

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Hallo Welt!

  • 7. Januar 201910. Januar 2019
  • by georg

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Benötigen Sie eine Beratung bei einem Ihrer Vorhaben, dann schicken Sie uns vorab ihre Grundstücks- und Katastralgemeindenummer mit einer kurzen Beschreibung.
So können wir uns im persönlichen Gespräch um das Wesentliche kümmern.

Urkundstätigkeit

Beweiskraft haben vor allem öffentliche Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben ausgestatteten Person (Ziviltechniker, Notar, Gerichtsvollzieher) innerhalb ihres Geschäftsbereiches ausgestellt worden sind

Gerichtssachverständiger

Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage.
Es enthält Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands.

© 2019 DI Georg Kerschbaumer Ziviltechniker-Geometer
staatl. bef. und beeideter Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen
gerichtl. zert. Sachverständiger
UID-Nr: ATU 64746859 DVR 0890111
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